Seit dem Mittelalter musste der Handwerker die Gesellenzeit erfolgreich hinter sich bringen. Danach konnte er sich unter bestimmten Voraussetzungen, wie Vorhandensein einer Stelle und eheliche Geburt, als Meister bewerben. Gestattete die Zunft den Antrag, musste der Antragsteller unter Aufsicht ein handwerklich anspruchsvolles Stück als Beweis seines Könnens fertigen. Neben der erfolgreichen Herstellung des Meisterstückes war eine mündliche Prüfung üblich.
In den meisten Zünften waren durch Zunftbrauch oder Handwerksordnung Regeln für das Erstellen des Meisterstücks festgelegt. Das Meisterstück musste in der Regel in der Werkstatt eines „geschworenen Meisters“ angefertigt werden. Den Gesellen entstanden durch die Meisterprüfung oft hohe Kosten, da die begutachtenden Meister bei der Freisprechung bewirtet und für ihre Mühen bei der Überwachung der Herstellung des Meisterstücks entschädigt werden.
Teilweise wurden die Kosten und Anforderungen an Meisterstücke von einzelnen Zünften bewusst verschärft, um Konkurrenz fernzuhalten. So kam es, dass die Anforderungen in verschiedenen Städten oft sehr unterschiedlich waren.
Heute ist das Meisterstück vor allem Nachweis, dass auch die traditionellen Techniken des betreffenden Handwerks beherrscht werden.